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Albvorland Nürtingen-Kirchheim

FFH-Schutzgebiet in Baden-Württemberg

Das FFH-Gebiet Albvorland Nürtingen-Kirchheim ist ein 2015 durch das Regierungspräsidium Stuttgart nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Von 2005 bis 2015 bestanden zwei angemeldete Gebiete, nämlich Albvorland bei Nürtingen sowie Hohes Reisach und Rauber. Die LUBW hat die beiden Gebiete 2015 zusammengefasst, wobei sich die geschützten Flächen praktisch nicht verändert haben. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 30. Oktober 2018 wurde das Schutzgebiet ausgewiesen.

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